Eine gute Orientierung zu Beginn schafft Sicherheit im weiteren Prozess. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Therapie sowie zu den Kosten. Ich lege Wert auf Transparenz und eine klare Struktur. So wissen Sie jederzeit, was Sie erwartet.

Das Erstgespräch dient dem persönlichen Kennenlernen und einer ersten gemeinsamen Orientierung. Wir betrachten Ihr aktuelles Anliegen und verschaffen uns einen Überblick über Ihre Situation und Ihre Beschwerden.
Ich erläutere Ihnen transparent meine vorläufige diagnostische Einschätzung sowie mögliche nächste Schritte. Zugleich erhalten Sie Raum für Ihre Fragen, Erwartungen und Anliegen, sodass Sie in Ruhe prüfen können, ob eine Zusammenarbeit für Sie stimmig erscheint.
In den anschließenden probatorischen Sitzungen („Probesitzungen“) vertiefen wir das gegenseitige Kennenlernen. Sie gewinnen einen Eindruck von meiner Arbeitsweise, während ich ein umfassenderes Verständnis für Ihre Lebenssituation und Ihre Symptomatik entwickle.
In dieser Phase erfolgt eine differenzierte diagnostische Einordung sowie die gemeinsame Entwicklung eines Behandlungsrahmens. Am Ende der probatorischen Sitzungen prüfen wir gemeinsam, ob eine weiterführende Psychotherapie sinnvoll und tragfähig ist.
Die anschließende Psychotherapie erfolgt verhaltenstherapeutisch und findet in der Regel im wöchentlichen Rhythmus mit Sitzungen à 50 Minuten statt.
Im Mittelpunk steht die individuelle Bearbeitung Ihrer Anliegen. In einem gemeinsamen Prozess vertiefen wir das Verständnis für innere Abläufe und erarbeiten Schritt für Schritt neue Handlungsmöglichkeiten. Die Therapie bietet Raum für Entwicklung – in Ihrem Tempo und mit Blick auf nachhaltige Veränderungen im Alltag.
Private Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine indizierte Psychotherapie. Da Umfang und Bedingungen der Kostenübernahme variieren können, empfehle ich, sich vorab bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle zu informieren, welche Leistungen in Ihrem Fall übernommen werden. Erfragen Sie bitte außerdem, wie eine Kostenübernahme beantragt werden soll und fordern Sie die entsprechenden Formulare an. Die inhaltliche Ausarbeitung des Antrags erarbeiten wir anschließend gemeinsam im Rahmen der probatorischen Sitzungen.
In meiner Praxis ist derzeit keine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen möglich.
In bestimmten Fällen besteht jedoch die Möglichkeit eines sogenannten Kostenerstattungsverfahrens, wenn Sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Therapeut*innen erhalten. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Gerne unterstütze ich Sie bei Bedarf mit den erforderlichen Unterlagen.
Unabhängig Ihrer Krankenversicherung können Sie
eine Psychotherapie auch als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen.
Das Honorar orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (GOP) und wird vor Beginn der Behandlung transparent mit Ihnen besprochen